AktuellesEnglish | Deutsch
Produktneuheiten | Messen | Schadstofffreie Produkte | Einkaufsbedingungen


Home

Unternehmen

Aktuelles

Karriere

Produkte

Kompetenzen

Kataloge

Kontakt

Impressum

Sitemap

Suche

AGB


Konformitätserklärung
EG - Richtlinie: 2002/95/EG (RoHS)

Mit der Verabschiedung der EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS-Richtlinie) vom 27. Januar 2003, dürfen ab dem 01. Juli 2006 keine Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die nach Artikel 4 RoHS folgende verbotene Stoffe
Blei   (Pb)
Quecksilber   (Hg)
Cadmium   (Cd)
sechswertiges Chrom   (Cr VI)
polybromiertes Biphenyl   (PBB)
polybromierte Diphenylether   (PBDE)
enthalten, bzw. die in der Anlage der EG-Richtlinie 2002/95/EG genannten Höchstmengen überschreiten. Die Umstellung auf die EG-Richtlinien- und Gesetzeskonformität ist bei der Hartmann Codier GmbH für alle Produkte abgeschlossen.
Kennzeichnung
Schadstofffreie Produkte werden auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung mit dem Satz "Schadstofffrei gem. RoHS/WEEE" gekennzeichnet. Zusätzlich ist auf den Etiketten das bleifrei-Symbol (s. rechts) und der Hinweis "Schadstofffrei gem. RoHS/WEEE" bzw. "Hazardousfree acc. RoHS/WEEE" aufgedruckt.

EU-Richtlinie 2003/11/EG
Hartmann-Produkte enthalten keine der in der Richtlinie 2003/11/EG genannten Stoffe
PENTABROMDIPHENYL ETHER (CAS N° 32534-81-9) oder
OCTABROMDIPHENYL ETHER (CAS N° 32536-52-0)
 
Bleifreies Löten
Alle Hartmann-Leiterplattenbauteile können bleifrei verarbeitet werden:
Wellenlöten 260°C, 2s; max. 280°C, 5s
Reflowlöten max. 260°C, 10s
Die entsprechenden Lötprofile stehen im Internet abrufbar (siehe oben).

Baiersdorf, Februar 2006
Hartmann Codier GmbH

Dieses Dokument als PDF laden:
Konformitätserklärung (PDF 209 KB)

Konformitätserklärung DecaBDE
Betrifft EG-Richtlinie: 2005/95/EG sowie 2005/717/EG
Titel: DecaBDE /Decabromodiphenylether)

Der Europäische Gerichtshof hat mit Wirkung zum 01.Juli 2008 die Ausnahmeregelung für "DecaBDE in Polymerverwendungen" Nr. 9a der EU-RoHS-Richtlinie 2005/95/EG - festgelegt per Kommissionsentscheidung 2005/717/EG - wieder aufgehoben. Somit gilt für DecaBDE's wieder der Grenzwert von 0,1 % auf Basis homogener Werkstoffe.

Hiermit bestätigen wir, dass die von Hartmann Codier vertriebenen Teile

DecaBDE (Decabromodiphenylether)

nicht oder nur bis zu einem Anteil von maximal 0,1% auf Basis des homogenen Werkstoffes enthalten. Dies entspricht der aktuellen Fassung der EU-RoHS-Richtlinie; unsere Produkte sind somit weiterhin EU-RoHS-konform.

Baiersdorf, Juli 2008
Hartmann Codier GmbH

REACH-Erklärung
Betrifft EG-Richtlinie: 1907/2006/EG
Titel: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Mit der EG-Richtline 1907/2006 haben das Europäische Parlament und der Rat am 18.12. 2006 eine Verordnung bezüglich der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe veröffentlicht. Diese so genannte REACH-Richtlinie legt die Verantwortung über den Umgang mit chemischen Stoffen in die Hände sämtlicher Teilnehmer einer Lieferkette.

Die Hartmann Codier GmbH ist sich ihrer Rolle als so genannter nachgeschalteter Anwender bewusst und bereits in engem Kontakt mit ihren Lieferanten. Bisher wurde uns bestätigt, dass die von Hartmann Codier verwendeten Materialien, die in den Bereich der REACH-Verordnung fallen, registriert werden sollen.

Vor dem Hintergrund der erst Ende 2008 abgeschlossenen Vorregistrierungsphase und der im Anschluss daran folgenden Übergangszeiträume für die Registrierung einzelner Stoffe sind Hartmann Codier zum jetzigen Zeitpunkt von ihren Lieferanten noch keine Aussagen über notwendige Veränderungen bekannt geworden.

Sollten solche Änderungen notwendig werden, werden diese umgehend in den Hartmann Codier-Produkten berücksichtigt.

Baiersdorf, August 2008
Hartmann Codier GmbH